Detailed sheet
Titel
Busliniengenehmigungen für 22,5 Jahre möglich. Zur Auslegung und Anwendung von § 16 Abs. 1 und Abs. 2 PBefG. Licences for bus services are possible for 22,5 years.
Autoren
Quelle
Der Nahverkehr Zusätzliche Information nur für registrierte Benutzer
Erscheinungsjahr
2015
Schlagwörter
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Identifier
SEBI: Kws 335 ZB 6847
ISSN
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Abstract
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Topic
Dokumenttyp
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Identifikationsnummer
dspace6.difu.de:difu/20284